Gesamtelternvertretung (GEV)

 

Maßgebend für die Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus ist die Schulverfassung (TEIL VI des Schulgesetzes, §§ 67-93).

Im Rahmen dieses Gesetzes können Eltern mitarbeiten, mitwirken und an einigen Punkten auch mitbestimmen.

Ein wichtiges Gremium hierbei ist die Gesamtelternvertretung (GEV).

Mitglieder:

An jeder Schule wird eine Gesamtelternvertretung gebildet. Sie setzt sich aus den Elternsprechern aller Klassen zusammen.

Aufgaben:

Die Gesamtelternvertretung vertritt die schulischen Interessen aller Erziehungsberechtigten einer Schule.

Die Gesamtelternvertretung kann Gesamtelternversammlungen einberufen. Diese Versammlungen dienen der Unterrichtung und Aussprache über wichtige schulische Angelegenheiten. Die Elternsprecherin oder der Elternsprecher der Schule lädt die Gesamtelternvertretung mindestens dreimal im Schuljahr ein.

Die Gesamtelternvertretung wählt aus der Mitte ihrer stimmberechtigten Mitglieder:

1.

eine Elternsprecherin oder einen Elternsprecher der Schule und bis zu drei Stellvertreterinnen und Stellvertreter. Der Elternsprecher der Schule beruft u.a. die GEV-Sitzungen ein,

2.

vier Mitglieder der Schulkonferenz,

3.

zwei Mitglieder des Bezirkselternausschusses,

4.

je zwei beratende Mitglieder der Gesamtkonferenz der Lehrkräfte und der Fachkonferenzen sowie der Gesamtschülervertretung, und,

5.

je ein beratendes Mitglied weiterer

Teilkonferenzen der Lehrkräfte.