Anmeldung Lernanfänger 2024/2025

Am 1. August 2023 wird Ihr Kind schulpflichtig.                                                        

Der Zeitraum der Anmeldung für die Lernanfänger zum Schuljahr 2024/2025 ist von Montag, 09.10.2023 bis Freitag, 20.10.2023.

 

Die Öffnungszeiten des Sekretariats sind wie folgt:

  • Montag, Mittwoch, Donnerstag von 8.00 - 11.30 Uhr und von 13.00 - 15.00 Uhr
  • Dienstag von 8.00 - 11.30 Uhr und von 13.00 - 16.00 Uhr
  • Freitag von 8.00 - 11.30 Uhr

 Zur Anmeldung sind folgende Unterlagen mitzubringen:

  • Ihre eigenen Personalpapiere (Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung bzw. den Mietvertrag)
  • Geburtsurkunde Ihres Kindes zur Vorlage
  • sonstige Personalpapiere Ihres Kindes
  • eine Vollmacht des zweiten Elternteils, wenn Sie getrennt leben, aber das gemeinsame Sorgerecht für Ihr Kind haben und nicht zusammen zur Anmeldung kommen können

 

Bitte bringen Sie zur Anmeldung folgende Formulare bereits lesbar ausgefüllt mit.

  • Anlage 1 - Anmeldung für das Schuljahr 2024/2025
  • Anmeldung und Aufnahme in die Grundschule- oder Gemeinschaftsschule
  • Antrag zur Aufnahme eines Kindes in eine andere öffentliche Grund- oder Gemeinschaftsschule (falls zutreffend)

Antrag auf ergänzende Förderung und Betreuung an der Ganztagsschule

o   Betreuung von 13.30 bis 16 Uhr kostenfrei für alle Kinder der 1. Klasse ohne  

     Prüfung und Bedarfsfeststellung

o   Bedarfsfeststellung bei Randmodulen (6.00-7.30 Uhr / 16.00-18.00 Uhr)

o   kostenfreies Mittagessen

o   Ferienbetreuung für Kinder der 1. Klasse von 7.30 bis 16.00 Uhr kostenfrei

 

Alle Eltern schließen einen Vertrag mit JugTB ab, unabhängig davon, welche Module gewählt werden. Bitte nutzen Sie dazu das ausfüllbare Formular.

 

Alle Formulare zur Schulanmeldung und Anträge auf ergänzende Betreuung und Förderung finden Sie hier.

 

Anlage 1 - Schulanmeldung 2024-2025
Anlage 1 - Schulanmeldung 2024-25 - Druc
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Anmeldung und Aufnahme / Schulärztliche Untersuchung
Schul 109 - Anmeldung und Aufnahme in di
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Antrag ergänzende Förderung und Betreuung
Antrag ergänzende Förderung und Betreuun
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Das folgende Formular und die entsprechenden Hinweise sind nur für die Eltern relevant und zutreffend, die einen Antrag zur Aufnahme eines Kindes in eine andere Grund- oder Gemeinschaftsschule stellen wollen.

Allgemeine Hinweise zum "Antrag in eine andere Grundschule"
Hinweisblatt 2024-25.docx
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Aufnahme in eine andere Grundschule
schul-123-aufnahme-andere-grund-oder-gem
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Zunächst müssen Sie Ihr Kind in der Schule Ihres Einzugsgebietes anmelden. Dazu werden Sie per Post von der Schule über das Bezirksamt aufgefordert. Dort stellen Sie den Antrag auf Aufnahme in eine andere Grundschule. Diesen Antrag müssen Sie begründen, z.B. mit dem Schulprogramm und dem Konzept mit Sport- und Medienorientierung etc.
Im Mai 2024 entscheidet ausschließlich das Bezirksamt Pankow über die Zuweisung und Vergabe der Schulplätze für unsere Schule. Ich möchte ausdrücklich daraufhin weisen, dass es reelle Chancen auf einen Schulplatz an der Bötzow-Grundschule gibt, da unser Einzugsgebiet so klein ist, dass wir angewiesen sind, Kinder aus anderen Einzugsgebieten an unserer Schule aufzunehmen.

Zurückstellung vom Schulbesuch

Die folgenden Informationen sind für die Eltern relevant, die einen Antrag zur Zurückstellung vom Schulbesuch stellen wollen. Eine Rückstellung von der Schulbesuchspflicht gemäß § 42 Absatz 3 SchulG kann nur erfolgen, wenn eine angemessene Förderung des Kindes in einer Einrichtung der Jugendhilfe erfolgt. Der Antrag der Erziehungsberechtigten ist zu begründen und eine fachliche Stellungnahme der Kita beizufügen. Dies sollte bei der Anmeldung, spätestens bis zum 28.02.2023, an der zuständigen Grundschule eingereicht werden.

Informationen zur Zurückstellung vom Schulbesuch
Informationen zur Zurückstellung vom Sch
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Antragskinder

Gemäß § 42 Absatz 3 SchulG können "Antragskinder" aufgenommen werden, wenn kein Sprachförderbedarf vorliegt. Antragskinder sind zwischen dem 01.10.2018 und 31.03.2019 geboren. Diese werden den Schulpflichtigen gleichgestellt. Jüngere Kinder können nicht aufgenommen werden. Für die Zuweisung eines Schulplatzes benötigt das Schulamt für alle "Kann-Kinder" den QuaSta-Bogen.

Zuzüge

Zuzüge für die Einschulung zum Schuljahr 2024/2025 werden nur über das Schulamt genehmigt. Dazu müssen folgende Unterlagen eingereicht werden: Meledebescheinigung, Miet- oder Kaufvertrag und   3. Nachweis (z.B. Anmeldung Strom, etc.).

Übergang Kindergarten-Schule

Hier erhlaten Sie wichtige Informationen zum Übergang Ihres Kindes vom Kindergarten in die Schule.

Flyer - Tag der offenen Tür
Flyer_Tag der offenen Tür.pdf
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Beobachtungsbogen - Ist mein Kind fit für die Schule?
Beobachtungsbogen für die KITA.pdf
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